Jüdischer Friedhof

Jüdischer Friedhof


Beth Olamin

Der Friedhof ist ohne genaue Orts- bzw. Wegkenntnisse nur sehr schwer auffindbar. Er liegt nordöstlich der Gemeinde auf dem Eichelberg, erreichbar über die Weinbergwege.

Der früheste Beleg für die Anwesenheit jüdischer Einwohner in Fürfeld stammt aus dem Jahr 1551, in dem das alte Gerichtsbuch einen „Meyer Jud“ verzeichnet. 1553 wird „Joseph Jud“ genannt. Wahrscheinlich ist mindestens einer von beiden damals schon auf dem Eichelberg begraben worden, denn zu 1572 erwähnt das Gerichtsbuch das „jüdische Grap“ am „Eychelberge“. Unter den heute noch datierbaren Gräbern des jüdischen Friedhofs am Eichelberg ist es nicht aufzufinden. Deren ältestes wurde 1836 belegt.

1903 erweiterte die Gemeinde den seit Jahrhunderten genutzten Friedhof. Auf dem Friedhof befinden sich 98 Grabsteine. Eine letzte Beisetzung fand 1937 statt. Die Friedhofsfläche umfasst 18,00 ar.

Die frühen jüdischen Friedhöfe lagen außerhalb der Stadt. Diese Lage lässt sich mit der Weisung erklären, dass sich die Lebenden nicht mit den Toten innerhalb der Stadtmauern aufhalten dürfen. Oft befand er sich allerdings an Orten, die von den übrigen Menschen gemieden wurden.

Insbesondere wurden die Grabsteine in der Zeit der Haskala* nicht nur in hebräischer Sprache beschriftet, sondern auch in der jeweiligen Landessprache. Dies geschah in der Regel auf der Rückseite des Grabsteins. Eine weitere Besonderheit bestand darin, dass auf der hebräisch beschrifteten Seite des Grabsteins nicht nur der Name des Toten selbst genannt wurde, sondern auch der Name seines Vaters. Dies stellt heute für die genealogische Forschung einen unschätzbaren Wert dar.

Wie der Ausdruck „Beth Olamin“ (hebr. für „Haus der Ewigkeit“) schon andeutet, ist ein jüdisches Grab für die Ewigkeit gedacht. Er wird nicht eingeebnet und der Stein bleibt bestehen. Bei Platzmangel legt man eine Schicht Erde über ein Grab und bestattet einen Toten über dem anderen.

Da die Toten nicht mit gärenden, säuernden oder sonstigen Nebenprodukten der Zersetzung verunreinigt werden sollen, verzichtet man auf Blumenschmuck, statt dessen werden kleine Steine auf die Grabplatten gelegt.

Auch für nichtjüdische Männer ist es Pflicht auf einem jüdischen Friedhof ebenso wie in einer Synagoge eine Kopfbedeckung zu tragen (Kippa oder Hut).

Mehr zu diesem Thema finden Sie auf der Website von Alemannia Judaica